Strafrecht und Opferhilfe

Haben Sie einen Strafbefehl, eine Vorladung zu einer polizeilichen Einvernahme, eine Mitteilung des Strassenverkehrsamts erhalten oder wurden Sie in flagranti beim Sprayen oder Kiffen erwischt? Oder sind Sie selber Opfer einer Straftat und möchten sich nun am Strafverfahren beteiligen und eine Genugtuung verlangen?

Verkehrspolizist der Zürcher Kantonspolizei 1956

Regelmässig finden sich Medienberichte zu spektakulären Straffällen, welche die Leserschaft in ihren Bann ziehen. Strafverfahren sind vielseitig, vielschichtig und faszinieren. Was aber häufig vergessen geht, ist, dass Strafverfahren mitunter Jahre dauern und sowohl für Opfer als auch beschuldigte Personen sehr belastend sein können. In diesen Verfahren unterstützen wir Sie nicht nur im juristischen Bereich, sondern helfen Ihnen auch bei der Bewältigung dieser Ausnahmesituation.

Im Strafprozess gilt es zahlreiche Hürden zu meistern. Insbesondere ist wichtig, die teils sehr kurzen Frist zu wahren. So kann beispielsweise gegen einen Strafbefehl nur innert 10 Tagen Einsprache erhoben werden. Wird diese Frist verpasst, wird der Strafbefehl rechtskräftig und zum Urteil erhoben. Nebst den Verfahrenskosten kann eine Busse, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe angeordnet werden. Wir helfen Ihnen dabei, die Einsprachefrist zu wahren, die Akten einzusehen und Ihre Prozesschancen einzuschätzen.

Nebst dem klassischen Kernbereich des Strafrechts wie z.B. Diebstahl oder Gewaltdelikte, finden sich viele rechtliche Regelungen im sogenannten Nebenstrafrecht wozu insbesondere das Betäubungsmittelstrafrecht und das Strassenverkehrsrecht zu zählen sind. Parallel zum eigentlichen Strafverfahren wegen Verstosses gegen die Normen des Strassenverkehrs und des Betäubungsmittelgesetzes droht noch ein Verfahren der Administrativbehörde (SVSA). In all diesen Gebieten beraten wir Sie gerne kompetent und vertreten Ihre Rechte vor sämtlichen Behörden in der Schweiz.

Walliser Polizisten prüfen Schallplatten in Restaurants; Unmoralische und Obszöne Platten werden beschlagnahmt, 1957

Straf- und Massnahmenvollzug

Das Straf- und Massnahmenvollzugsrecht gehört teilweise zum Strafrecht und teilweise zum Verwaltungsrecht. Als verurteilte Person hat man in der Regel bis zum Gerichtsurteil eine amtliche Verteidigung zur Seite gestellt. Doch mit der rechtskräftigen Verurteilung erlischt auch das amtliche Mandat, so dass die verurteilten Personen auf sich allein gestellt sind. Nebst den Haftbedingungen sind im Straf- und Massnahmenvollzug Fragen zur bedingten Entlassung oder Verlängerung der Massnahme von grosser Bedeutung. Aber auch nachträglich richterliche Verfahren wie zum Beispiel eine beantragte Rückversetzung in den Strafvollzug, sind grösstmögliche Einschnitte in die persönliche Freiheit bei welchen eine kompetente und unabhängige Beratung essenziell ist.





Opferhilferecht

Gewalt ist in unserer Gesellschaft ein Phänomen, das in sehr vielfältigen Ausprägungen vorkommt, beispielsweise in Form von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Unter häuslicher Gewalt wird Gewalt und Gewaltandrohung zwischen Personen verstanden, die in einer ehelichen, eheähnlichen oder familiären Beziehung leben. Häusliche Gewalt betrifft viele Menschen in jedem Alter. Sie tritt häufig über längere Zeit auf und führt zu einer enormen Belastung bei den Opfern. Sexualisierte Gewalt umfasst jede Form von erzwungenen sexuellen Handlungen und grenzverletzendem Verhalten mit sexuellem Bezug. Bei sexualisierter Gewalt wird die persönliche intime Grenze der betroffenen Person missachtet.

Gewalterfahrungen sind für die Betroffenen einschneidend und häufig auch traumatisch. Im Strafverfahren stellen sich viele komplexe Fragen, insbesondere zur Beweisproblematik, zu Schadensersatzanspruch und Genugtuung oder zu Schutzmassnahmen.

In dieser belastenden Situation unterstützen wird Sie, helfen Ihre Ansprüche zu klären und Ihre Rechte als Opfer im Strafverfahren geltend zu machen. Dieses Recht auf Unterstützung durch eine Anwältin steht Ihnen auch bei schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen zu (unentgeltliche Rechtspflege).

 

in Bürokooperation mit Stephan Schmidli, Fachanwalt Strafrecht SAV